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Donnerstag, 26. April 2012

"Es zog der wilde Jägersmann
Sein grasgrün neues Röcklein an... (Wilhelm Busch)

Da knallt ein verantwortungsloser Jäger den einzigen Wolf weit und breit ab, weil er ihn für einen wildernden Hund gehalten hat. Und alle regen sich auf. Der Jäger bereut seine Tat mit den Worten:
" Ich hätte nie wissentlich einen Wolf erschossen!"
Einen Hund dagegen wohl. Ist ja auch nur ein Hund und damit kein seltenes Tier. Außerdem würde sich darüber höchstens der Besitzer aufregen, nicht die NABU oder die Polizei und schon gar nicht der Jagdverband. Und eine hohe Geldstrafe oder gar eine Gefängnisstrafe hat der Jäger da auch nicht zu befürchten. Er zahlt, wenn überhaupt, höchstens einen Geldbetrag wegen Sachbeschädigung. Denn der Hund ist ja vor Gesetz eine Sache. Ein Wolf ist ein seltenes Tier und damit keine Sache, sondern ein Lebewesen.  Einen Hund schießt man am besten sofort ab, schon rein prophylaktisch, bevor er überhaupt auf die Idee kommen könnte zu wildern. Ein Wolf darf das, denn der hat ja auch Hunger und damit eine Rechtfertigung. Dem Reh ist das egal, mir nicht!

2 Kommentare:

Enya hat gesagt…

Ist schon manchmal eine verkehrte Welt da draußen! Ich finde es zwar auch völlig bescheuert, einen Wolf zu erschießen, denn der war früher einmal ja dazu da, den Job der heutigen Jäger (nämlich Bestandskontrolle) zu erledigen. Aber wie schnell auf einen Hund geschossen wird, finde ich auch absolut lächerlich! Solange der nicht auf frischer Tat erwischt wird, kann man ja wohl nicht davon ausgehen, dass jeder entlaufene Hund gleich eine Großwildjagd startet! ws wäre schön, wenn es im deutschen Recht zwischen dem Status "Mensch" und "Sache" endlich eine Kategorie für "Lebewesen" geben würde!
LG, Enya

Becki hat gesagt…

Sehr schön geschrieben Enya. Ich hoffe man lässt sich dabei nicht mehr allzuviel Zeit. Das was Tiere im deutschen recht darstellen ist leider nichts.:-(
lg Joy und Becki